Lernfahrten ab 17 Jahren
Ab dem 1. Januar 2021 sind begleitete Lernfahrten der Kategorie B bereits mit 17 Jahren möglich! Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss allerdings eine Lernphase von 12 Monaten durchlaufen, bevor die praktische Prüfung absolviert werden kann. Diese Lernphase dient dazu, möglichst viele Erfahrungen zu sammeln. Um die 12-monatige Lernphase so effizient und sicher wie möglich zu gestalten, sollte zu Beginn der Fahrausbildung eine professionelle Grundausbildung absolviert werden. Das erworbene Wissen kann dann mit vielen Privatfahrten geübt und vertieft werden.
Übergangsregelung
Jahrgang 2002 – Fahren ab 17 Jahren ist nicht möglich. Der Lernfahrausweis kann mit 18 Jahren erworben werden. Wer den Lernfahrausweis vor dem 01.01.2021 erwirbt, muss keine 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Jahrgang 2003 – Fahren ab 17 Jahren ist möglich. Ab 01.01.2021 kann der Lernfahrausweis erworben werden. Wer den Lernfahrausweis vor dem 01.01.2022 erwirbt, muss keine 12-monatige Lernphase durchlaufen.
Jahrgang 2004 und später – Fahren ab 17 Jahren ist möglich. Vor der praktischen Prüfung muss die 12-monatige Lernphase durchlaufen werden.